B E H A N D L U N G S K O S T E N
Privatärztliche Leistungen
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt privat über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und ist abhängig von Art und Umfang der Behandlung.
Osteopathische Leistungen werden mit entsprechenden GOÄ-Analogziffern nach Empfehlung des Berufsverbands deutscher osteopathischer Ärztegesellschaften e. V. (BDOÄ) berechnet. Sie brauchen in diesem Fall keine Verordnung von Ihrem eigenen Kinderarzt und können die Rechnung auch direkt bei Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Erkundigen Sie sich aber bestenfalls vorher, in welchem Umfang die Kosten übernommen oder bezuschusst werden..
Die notwendigen pädiatrischen Leistungen werden normalerweise vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Alle nicht übernommenen Leistungen müssen Sie selbst bezahlen. Als gesetzlich oder nicht Versicherter müssen Sie die Kosten für die Behandlung vollständig selbst tragen (Selbstzahler).
Sie bestätigen dies bereits durch ihre Terminabsprache und zusätzlich durch Unterschrift des Behandlungsvertrags.
Wenn Sie sofort zahlen möchten, ist dies auch per ec-Kartenzahlung möglich (sumup) oder Sie erhalten Ihre Rechnung über die private Verrechnungsstelle für Ärzte (PVS).
Die Kosten und auch die Dauer einer osteopathischen Behandlung sind immer individuell und abhängig vom Beschwerdebild, Alter und aktuellem Zustand des Patienten. Ersttermine dauern häufig länger und sind deshalb teurer, die Behandlung ist meist kürzer als bei Folgeterminen und generell nur so lang, wie das Kind es zulässt. Wenn nötig, führe ich auch Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Behandlungen durch.
Rechnen Sie durchschnittlich mit Zeiten von 60 bis 90 Minuten für Ersttermine und 30 bis 60 Minuten für Folgetermine.
Sagen Sie Termine bitte bis spätestens 24 Stunden vorher ab, andernfalls muss ich Ihnen eine Ausfallgebühr von 50€ in Rechnung stellen.